Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbung für den MA NDL erfolgt über ein Onlinebewerbungsportal. Die Plattform ist nur in dem jeweiligen Bewerbungszeitraum freigeschaltet.

Bewerbungszeitraum für das Wintersemester

01.06.- 15.07.

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester

01.12.- 15.01.
Voraussetzungen
  • Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss im Studiengang Neuere Deutsche Literaturwissenschaft oder in einem verwandten Studiengang
  • Nachweis von mindestens einer Fremdsprache (B1)

Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess oder zu anderen Modalitäten rund um die Einschreibung für den MA NDL? Die zentrale Studienberatung der Leibniz Universität Hannover steht in Einzelterminen Rede und Antwort. Die Beratung findet entweder zu den öffentlichen Sprechstunden oder nach Vereinbarung einer privaten Sitzung statt.

Informationen zu den Öffnung- sowie Sprechstundenzeiten des ServiceCenters finden Sie hier.

Bei Fragen, die direkt den MA NDL betreffen, wenden Sie sich bitte an die Fachberatung.


Bewerbungsprozess

Nach der Onlinebewerbung reichen Sie folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein: 

a) Bewerbungsformular 
b) Bachelorzeugnis (falls noch nicht verfügbar: Transcript of Records) 
c) Lebenslauf 
d) Nachweis von mindestens einer Fremdsprache (Europäischer Referenzrahmen: B1) 

Bitte beachten Sie, dass einzureichende Zeugnisse sowie Nachweise in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen. Die Unterlagen sind unter folgender Adresse per Post oder persönlich abzugeben: 

Leibniz Universität Hannover 
Immatrikulationsamt 
Welfengarten 1 
30167 Hannover 

Nach fristgerechtem Eingang Ihrer Bewerbung erfolgt die Bearbeitung Ihrer Unterlagen.

Weitere Informationen zur Bewerbung entnehmen Sie bitte der Ordnung über den Zugang und die Zulassung, MA Neuere Deutsche Literaturwissenschaft


Zulassung

Nach fristgerechtem Eingang Ihrer Bewerbung erfolgt die Bearbeitung derselben. Diese kann bis zu vier Wochen dauern. Im Falle einer Annahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, in dem Sie aufgefordert werden bis zu einer genannten Frist die Annahme bzw. die Ablehnung des Studienplatzes zu erklären. Es ist wichtig, die Erklärung frist- und formgerecht durchzuführen, da der Zulassungsbescheid andernfalls unwirksam wird.